Verspätet? Anspruch auf Ausgleichszahlung!
Passagieren, die in einem europäischen Land ihre Flugreise gestartet haben, steht ab einer dreistündigen Verspätung des Flugs Geld von der Airline zu. Diese Regelung tritt auch bei einer Landung in einem Staat der europäischen Union zu und greift zudem, wenn die Fluggesellschaft einen europäischen Unternehmenssitz hat. Aus der Verspätung und Länge der Flugstrecke ergibt sich die Höhe der Ausgleichszahlung.
- Flugstrecken bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
- EU-Flugstrecken länger als 1.500 Kilometer, oder bei Flugstart oder Fluglandung in einem Nicht-EU-Staat mit einer Entfernung zwischen 1.500 Kilometern und 3.500 Kilometern: 400 Euro
- Strecken über 3.500 Kilometer mit Start oder Landung außerhalb der EU: 600 Euro. Bis zu einer Verspätung von maximal 4 Stunden, darf die Fluggesellschaft hier die Entschädigungszahlung um 50% verringern.